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Kaufnebenkosten: Fokus Grunderwerbsteuer

Immer wieder fordert die Politik eine Senkung der Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf. Zu diesen Kosten gehören Notargebühren, die Grunderwerbsteuer und auch die Maklercourtage, falls ein Makler mit der Vermittlung beauftragt worden ist. Dieser letzte Faktor ist also optional, die Grunderwerbsteuer und die Notarkosten fallen aber in jedem Fall für den Käufer an.

Die Kaufnebenkosten können 12 bis 15 Prozent der Kaufsumme ausmachen und werden Kaufwilligen zumeist nicht durch das Bankendarlehen für den Erwerb an sich mitfinanziert. Hier geht es also um Beträge, die der potenzielle Käufer aus eigener Tasche aufbringen muss, um seine privaten Rücklagen. Der fehlende Eigenkapitalanteil aber ist fast immer das größte Hindernis beim Immobilienkauf.

Wohneigentumsquote: Deutschland Schlusslicht in der EU

Einsparungen bei den Kaufnebenkosten sollen daher laut Politik den Eigenkapitalanteil verringern helfen, damit mehr Kaufwilligen den Weg zum Immobilienerwerb ebnen und auch auf breiter Ebene helfen, die Wohneigentumsquote in Deutschland zu steigern. Eine solche Entwicklung wäre tatsächlich sinnvoll, gerade für die Altersabsicherung geringerer Einkommensklassen und damit zur Vermeidung drohender Altersarmut. Denn man muss sich vergegenwärtigen, dass die Eigentumsquote in Deutschland im Schnitt bei nur rund 45 Prozent liegt. Die Bundesrepublik bildet damit seit Jahren das Schlusslicht in der EU. Länder wie Italien oder Spanien liegen bei rund 75 Prozent, Ungarn sogar bei 89 Prozent (Quelle: ifo, 2019).

Steuerspitzensätze von 6,5 Prozent

Ausgerechtet die Grunderwerbsteuer als maßgeblicher Teil der Kaufnebenkosten beim privaten Immobilienerwerb wurde in den letzten Jahren immer wieder still erhöht. Die Höhe dieser Steuer erreicht inzwischen in einigen Bundesländern Spitzen von 6,5 Prozent und ist damit einer der großen Preistreiber bei den Kaufnebenkosten, im Gegensatz zu anderen Faktoren wie Notargebühren und gegebenenfalls Maklercourtage. Gerade zur Courtage gab es Ende 2020 neue Gesetzesregelungen im Sinne des Käufers. Hier hat die Politik also Stellschrauben gedreht. Für die Grunderwerbsteuer stehen aber bisher Diskussionen der Verantwortlichen um eine Senkung aus. Das Thema wird anscheinend schlicht ignoriert.

Ständig steigende Grunderwerbsteuer

Zur Vorgeschichte der Grunderwerbsteuer: Bis 1996 betrug sie bundesweit 2 Prozent, von 1997 bis Ende August 2006 3,5 Prozent des Kaufpreises. Seit September 2006 dürfen die Bundesländer, denen die Steuer auch zufließt, die Höhe selbst festlegen. Berlin ging voran und hob 2007 den Satz auf 4,5 Prozent an. Mehrmalige Erhöhungen in fast allen Ländern folgten, außer in Bayern und Sachsen. Bis heute gab es bereits 28 Erhöhungen. Spitzensätze von 6,5 Prozent gelten aktuell in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Berlin liegt inzwischen bei 6 Prozent.

Rücknahme der Erhöhungen brächte uns näher ans Ziel

Eine Rücknahme all dieser Erhöhungen der letzten Jahre auf die Ausgangshöhe von 3,5 Prozent wie 1997 oder sogar auf die davor erhobenen 2 Prozent könnte eine effektive Maßnahme sein, um Kaufanreize zu steigern und eine Finanzierung für breitere Anteil der Bevölkerung zu ermöglichen. „Das brächte uns erheblich näher an das Ziel der Politik heran, die Nebenkosten beim Wohnimmobilienerwerb spürbar zu senken“, so Apostolos Bibudis, Managing Director von ERA Deutschland.

Text: ERA Deutschland GmbH