NEUIGKEITEN

Aus dem ERA Netzwerk

Beliebte Wohnform: die Eigentumswohnung

Die Eigentumswohnung ist heute eine ebenso populäre Wohnform wie das Einfamilienhaus. Das war aber nicht immer so. Erst die zunehmende Urbanisierung und die hohe Nachfrage nach Wohnraum ab Mitte des letzten Jahrhunderts haben dazu geführt, dass das Thema Eigentumswohnung in Deutschland in den Fokus rückte. Dazu wurde 1951auch ein eigenes Gesetz geschaffen: das Gesetz über Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG). Damit gab es nun rechtliche Rahmenbedingungen zum Erwerb von Wohneigentum innerhalb eines einzigen Gebäudes. Gleichzeitig wurde dem Wunsch vieler Menschen Rechnung getragen, eigenheimähnliche Teile eines größeren Hauses zu erwerben, wenn die finanziellen Mittel zum Bau eines eigenen Heims nicht ausreichten. Diese Möglichkeit bestand vorher rechtlich nicht.

Vorherrschende Wohnform in unseren Städten

Ein Stadthaus zu besitzen galt schon früher bei wohlhabenden Familien als Standard, neben dem Landsitz im Grünen. Heute ist die Eigentumswohnung die vorherrschende Wohnform in unseren großen Städten und Metropolen. Sie ist gleichermaßen beliebt bei berufstätigen Singles, Pärchen, kleinen Familien oder Pensionären. Gefragt sind die modern ausgestattete Etagenwohnung bis hin zum Penthouse, aber auch der romantische Stilaltbau. Die Gebäudeform reicht von der großen Villa mit mehreren Stockwerken über die geschlossene Reihenbebauung von vier oder fünf Geschossen bis hin zum Wohnhochhaus.

Wer eine Eigentumswohnung erwerben möchte, sollt sich vorab bewusst sein, dass man damit zwar eine höhere Entscheidungsfreiheit genießt, als wenn man zur Miete wohnt. Andererseits ist man auch nicht völlig frei. Denn man  kann keine unabhängigen Schritte in Bezug auf Gebäude und Grundstück unternehmen, wie es beim eigenen Einfamilienhaus der Fall wäre. Bei der Eigentumswohnung gilt: Es gibt noch die lieben Miteigentümer unter demselben Dach, mit denen man sich das Gemeinschaftseigentum teilt und mit denen man sich über gewisse Dinge rund ums Wohnen absprechen muss.

Richtlinien des WEG

Bei der Eigentumswohnung gelten die Richtlinien des WEG. Dieses regelt durch die Teilungserklärung das Eigentum an den einzelnen Wohnungen (Sondereigentum), an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (Teileigentum) und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück. Mit der Teilungserklärung erklären die Immobilieneigentümer die Aufteilung der Immobilie gegenüber dem Grundbuchamt.

Also Achtung: Währen man als Wohnungseigentümer über Veränderungen des Sondereigentums, beispielsweise den Einbau einer schicken neuen Küche oder die Modernisierung des Bades zur Wellness-Oase, frei entscheiden kann, ist das bei Veränderungen am Gemeinschaftseigentum nicht möglich. Eigenmächtig den Vorgarten umgestalten oder an der Heizungsanlage herumbasteln – das geht gar nicht. Denn über solche Maßnahmen, die alle betreffen, entscheidet die Eigentümergemeinschaft.

 

Teilungserklärung und Eigentümergemeinschaft

Wer eine Wohnung kaufen möchte, sollte sich also intensiv mit der Teilungserklärung beschäftigen und auch die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen anschauen. Das kann sehr aufschlussreich sein. Denn so entdeckt man schnell, ob es innerhalb der Gemeinschaft Konflikte gibt oder ob in naher Zukunft Investitionen geplant sind, an denen man sich dann beteiligen müsste.

Ein professioneller Immobilienmakler, der seine Interessenten individuell bei der Suche nach dem passenden neuen Zuhause betreut, prüft im Vorfeld solche Unterlagen und bespricht mit dem Kunden alle Punkte, die ihm auffallen. Gut informiert kann der Suchkunde dann entscheiden, ob ihm die Vereinbarungen zum Gemeinschaftseigentum und die aktuelle Situation in der Eigentümergemeinschaft zusagen. Denn eine gute Stimmung unter den nahen Nachbarn ist genauso wichtig für ein genussvolles Wohnerlebnis wie der Zustand der Wohnung selbst und ihre Lage.

Text: ERA Deutschland GmbH