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Geldwäsche: Bundesregierung setzt auf neue Verordnung für den Immobilienmarkt

Der deutsche Immobilienmarkt hat seit Langem ein Problem mit Geldwäsche. Grund sind die hierfür günstigen Bedingungen. So halten sich Notare auch weiter mit der Meldung von möglichen Verdachtsfällen zurück. Die Bundesregierung will nun mit einer neuen Verordnung den Geldwäschern den Kampf ansagen und setzt hierfür bei den Notaren an. Sie sollen künftig durch neue Meldepflichten für das Thema sensibilisiert werden.

Von mehreren Seiten musste der deutsche Immobilienmarkt in den letzten Monaten deutliche Kritik einstecken. So erkläre Transparency International, Antikorruptionsorganisation, dass es sich bei dem Immobilienmarkt der Bundesrepublik um einen regelrechten Tummelplatz für Korrupte sowie Schwerkriminelle handele. Aber auch Lisa Paus, die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, hielt sich mit Kritik nicht zurück und monierte, dass landesweit ohne Einschränkungen Immobilienkäufe auch weiterhin mit Bargeld problemlos möglich seien.

Günstige Bedingungen für Geldwäsche

In der Tat erweist sich gerade der Immobilienmarkt der Bundesrepublik als ausgesprochen günstig für Geldwäscher. Schätzungen zufolge dürfte es Kriminellen jedes Jahr gelingen, zwischen 20 und 30 Milliarden Euro hierzulande in den Nicht-Finanzsektor einzuschleusen. Hierbei handelt es sich um eine beachtliche Summe, die ausschließlich illegal erwirtschaftet wird. Der Ursprung des Geldes ist für Beobachter von außen meist unklar. Durch den Kauf einer Immobilie können Kriminelle allerdings dieses illegal erwirtschaftete Geld problemlos in den legalen Geldkreislauf bringen.

Nun sagt das Bundesfinanzministerium den Geldwäschern noch einmal mit deutlicher Ausdrucksstärke den Kampf an und betont dabei noch einmal, dass der Immobiliensektor einen besonderen Schwerpunkt sowohl bei der Geldwäsche als auch bei der Terrorismusfinanzierung darstelle.

Im Kampf gegen Geldwäsche möchte die Bundesregierung nun vor allem diejenigen stärker in die Pflicht nehmen, die aufgrund ihrer rechtsberatenden Tätigkeit stärker involviert sind. Hierzu gehören vor allem Rechtsanwälte, aber auch Notare, die durch neue Meldepflichten stärker eingeschlossen werden.

Verdachtsfälle sollen stärker gemeldet werden

Durch die neue Verordnung der Bundesregierung sollen Notare und Rechtsanwälte dazu gezwungen werden, deutlich schneller auf potenzielle Verdachtsfälle der Geldwäsche hinzuweisen. Möglich soll dies sein, ohne Verschwiegenheitspflichten in diesen Berufen zu verletzen.

Grundsätzlich ist es in Deutschland Pflicht, dass Verdachtsfälle der Geldwäsche der FIU gemeldet werden. Dies gilt für den Finanzbereich ebenso wie für den Nicht-Finanzbereich. Doch gerade die Notare zeigen sich hier weiter extrem zurückhaltend. Das hat noch einmal der Jahresbericht der FIU unter Beweis gestellt.

Notare unterliegen Verschwiegenheitspflicht

Ein Problem ist auch weiterhin die Verschwiegenheitspflicht, der die Notare unterliegen. Darauf verwies zuletzt noch einmal die Bundesnotarkammer. Demnach dürfen Notare erst dann einen Verdachtsfall melden, wenn dieser auf einer positiven Kenntnis beruht. Ansonsten verstoßen Notare gegen die EU-Richtlinien. Die Bundesregierung setzt genau an diesem Punkt an.

Die hierfür ins Leben gerufene neue Verordnung gilt ab dem 1. Oktober 2020. Mit ihr soll für Notare, aber auch für Rechtsanwälte deutlich mehr Klarheit herrschen. Demnach werden in der Verordnung diverse Sachverhalte konkretisiert, mit der für diese Berufsgruppen bei der Meldung von Verdachtsfällen Rechtssicherheit herrscht.

Demnach müssen Immobilientransaktionen künftig gemeldet werden, wenn die Investoren aus sogenannten Risikostaaten stammen. Diese wurden von der EU definiert und schließen beispielsweise Panama, den Iran und auch Nigeria ein. Weiterhin wird es eine Meldepflicht für Personen geben, bei denen ein Bezug zu Sanktionslisten besteht.

Melden müssen Notare Immobilientransaktionen auch dann, wenn die Investoren das Geschäft beispielsweise in Kryptowährung oder auch in Bargeld abwickeln möchten. Gleiches gilt für Immobiliengeschäfte, bei denen der Kaufpreis deutliche Abweichungen von dem eigentlichen Verkehrswert aufweist. Die neuen Meldepflichten beziehen sich zudem auf Objekte, die innerhalb von drei Jahren wieder verkauft werden sollen, bei denen allerdings ein vollkommen anderes Preisniveau angestrebt wird.

Schlupflöcher bleiben bestehen

Das Bundesfinanzministerium hofft durch die neue Gesetzesgrundlage vonseiten der freien Berufe auf eine konsequente Meldung all dieser Fallkonstellationen. Zuversichtlich zeigte sich hierzu insbesondere die Bundesnotarkammer. Vor allem das konkrete Vorgehen der Bundesregierung mit der Konkretisierung meldepflichtiger Sachverhalte stieß bei der Kammer auf Zuspruch.

Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Verordnung ergänzt vor allem die bislang von der EU umgesetzten Richtlinien. Schlupflöcher bleiben aber auf dem Immobilienmarkt auch weiterhin für Geldwäscher bestehen. Insbesondere die sogenannten Share Deals gehören dazu.

Das Interesse der Investoren gilt hierbei nicht den Immobilien an sich, sondern vielmehr den Objektgesellschaften, die dahinter stehen. Sie erwerben in diesem Fall Gesellschaftsanteile. Gerade hier tun sich Behörden schwer damit, die genauen Hintergründe zu ermitteln. Die klaren Eigentumsverhältnisse sind demnach meistens ungeklärt. Ein Grund hierfür ist der rechtliche Rahmen beim Anteilsverkauf. So muss für diesen keine notarielle Beurkundung erfolgen.

Text: Diginauten GmbH / ERA Deutschland GmbH
Bild: stock.adobe.com / Marco Martins