Mehrere hundert Milliarden Euro werden jährlich in Deutschland vererbt. Immobilien machen einen großen Teil davon aus und knapp 50 Prozent aller vererbten Immobilien sind klassische Einfamilienhäuser. Dann stellt sich den Begünstigen die Frage: „Was tun mit der Immobilie? Selbst bewohnen, vermieten oder verkaufen?“

Alleinerbe: freie Entscheidung

Ein Alleinerbe kann für sich selbst entscheiden, was er mit seinem geerbten Häuschen machen möchte. Doch das ist nicht immer einfach. Vor allem wenn der Begünstigte bisher noch keine eigene Immobilie besessen hat, tauchen Sachfragen auf, die er nicht so leicht allein beantworten kann. Da ist kompetente Beratung sinnvoll. Dabei geht es nicht nur um den aktuellen Wert der Immobilie, sondern auch um Aspekte wie Erbschafts- oder Spekulationssteuer oder die Frage, ob noch Schulden abzutragen sind. Der professionelle Immobilienberater kennt sich bestens im Thema aus und bespricht mit dem Erben die Vor- oder Nachteile der einen oder anderen Lösung: selbst bewohnen, vermieten oder verkaufen?

Die Besonderheiten der Erbengemeinschaft

Eine Herausforderung bei der Behandlung des Nachlasses kann die Erbengemeinschaft sein, wenn also mehrere Personen gemeinsam als Erben bestimmt worden sind. Beispielsweise Geschwister.

Oft kommt es vor, dass sich die Mitglieder in einer solchen Gemeinschaft nicht einig sind, was nun mit der Immobilie geschehen soll. Dann liegt Streit in der Luft. Unterschiedliche finanzielle Hintergründe spielen eine große Rolle. Soll das Haus von einem der Erben bezogen werden, der die anderen auszahlt? Bietet man es zusammen zum Verkauf an? Oder soll es im Eigentum der Erbengemeinschaft bleiben und vermietet werden? Letztlich muss man zu einem gemeinsamen Entschluss kommen.

Nicht zu vergessen: Bevor das Häuschen endlich verkauft wird, muss es auch verwaltet werden. Da gilt ebenfalls, dass jede Entscheidung gemeinschaftlich getroffen werden muss. Dabei kann es um nötige Modernisierungsarbeiten gehen, zum Beispiel eine energetische Sanierung, um Reparaturen für die generelle Instandhaltung oder die Pflege des Gartens. Wenn die Meinungen bei alldem auseinander gehen, ist es besonders wichtig, dass die Parteien sich neutralen Rat holen. Denn eines steht fest: Es muss gehandelt werden. Sonst vollzieht sich am Haus ein schleichender Wertverfall.

Professionelle Beratung suchen

Pauschallösungen im Erbfall gibt es nicht, aber kompetente Experten können den Parteien die Vor- und Nachteile der Handlungsoptionen immer am besten erläutern. Ein Immobilienmakler bespricht in jedem Einzelfall, ob es sinnvoller ist zu verkaufen oder zu vermieten. Wo liegen die aktuellen Vor- und Nachteile? Welches sind die Möglichkeiten und Bedenken jedes einzelnen? Wichtig zu wissen: Der Berater versteht sich bei diesem Prozess immer als Mediator und wird in den Gesprächen stets die Anliegen aller Beteiligten gleichermaßen berücksichtigen. In den allermeisten Fällen findet sich gemeinsam eine Lösung, die alle zufriedenstellt. Zur Einordnung des Wertes ermittelt der Makler selbstverständlich auch den aktuellen Marktpreis.

Nachlass vorab regeln

Der Eigentümer kann seinen Angehörigen vorab helfen, mit dem anstehenden Erbe umzugehen. Dazu sollte er seinen Willen möglichst klar in einem handschriftlichen oder notariellen Testament definieren. Kinder oder Ehepartner haben immer Anspruch auf einen Pflichtteil, auch wenn die Immobilie womöglich einem Dritten zugeschrieben wurde. Man kann auch gemeinsam mit den Erben ein Erbvertrag aufsetzen. Mit beiden Maßnahmen hat es der Eigentümer selbst in der Hand, wer welchen Teil des Nachlasses erhält. Liegt kein Testament vor, dann greift die gesetzliche Erbfolge und es entsteht bei mehreren Beteiligen eine wie oben beschriebene Erbengemeinschaft. Ein Erbschein weist ihr Erbrecht nach. Details zu den entsprechenden Verfahren erteilt gern ein juristischer Experte.

Text: ERA Deutschland GmbH