Vor dem Kauf: Diese Dokumente sollten Sie prüfen
Wer sich zum Immobilienkauf entschlossen und seine Traumwohnung oder sein Wunschhaus gefunden hat, der sollte bei aller Vorfreude vor Vertragsunterzeichnung alle relevanten Fakten und Daten gewissenhaft überprüfen. Denn in der Regel geht es um große Summen und oft sogar um die größte Einzeltransaktion des Lebens. Also gilt es, die maßgeblichen Unterlagen gründlich unter die Lupe zu nehmen. So vermeidet man womöglich auch böse Überraschungen nach dem Kauf.
Das Exposé
Der Makler Ihres Vertrauens hat Ihnen bereits zu Beginn des Vermittlungsprozesses ein ausführliches Exposé zur Verfügung gestellt. Die dort aufgeführten Angaben zu Baujahr, Wohn- und Grundstücksfläche, Ausstattung oder energetischem Zustand hat er vom Eigentümer erhalten und überprüft. Dennoch gilt: Bei Unklarheiten bitte nachhaken. Sollte der Interessent bestimmte Angaben vermissen: Gerne beim Makler nachfragen. Auch selbst beispielsweise die Wohnfläche nachzumessen, wenn die vorhandenen Zahlen nicht plausibel erscheinen, ist natürlich möglich.
Grundbuch und Liegenschaftskataster
Das Grundbuch ist eines der wichtigsten Dokumente zur Immobilie. Es ist nicht öffentlich einsehbar, aber der Makler besorgt gerne einen aktuellen Auszug. Im Grundbuch sind in drei sogenannten Abteilungen Angaben zu finden über den aktuellen Eigentümer, die Belastung des Grundstücks mit Rechten wie dem Wegerecht oder einem möglicherweise vorhandenen Nießbrauch, aber auch finanzielle Belastungen auf der Immobilie. Wer sich unsicher ist, ob die Liegenschaft weiterhin irgendwelche Lasten zugunsten Dritter hat, sollte dies vor dem Kauf überprüfen und wenn nötig einen Anwalt zu Rate ziehen. Ziel ist es, dass Sie die Immobilie „frei von Rechten und Lasten zugunsten Dritter“ übernehmen. Wen die Flurstückbezeichnung der Immobilie interessiert: Diese findet man im Liegenschaftskataster, dort ist auch die genaue Lage des Grundstücks eingetragen. Das Katasteramt gibt bei berechtigtem Interesse Auskunft.
Der Energieausweis
Der Energieausweis liefert Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes. Er soll potenziellen Käufern Informationen über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes sowie praktische Hinweise zu deren Verbesserung liefern, ist seit rund 20 Jahren Pflicht und Ihr Makler hat sich darum gekümmert, dass Ihnen eine aktuelle Version vorliegt. Ein wichtiges Dokument in Zeiten, in denen die verschärften Vorschriften zur energetischen Sanierung in aller Munde sind. Aufgrund der Empfehlungen kann der Käufer klar sehen, wo Nachrüsten angesagt ist, vor allem bei Bestandsimmobilien – womöglich ein zusätzlicher Kostenfaktor. Ein Energiesachverständiger kann Interessenten eingehend beraten und Ihr Makler empfiehlt gerne dafür eine gute Adresse.
Teilungserklärung und Beschluss-Sammlung
Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, hat es mit einer besonderen Situation zu tun. Denn hier geht es um ein sogenanntes aufgeteiltes Haus. Die Teilungserklärung legt dar, welche Teile der Immobilie dem einzelnen Käufer als Sondereigentum gehören und welche der Gemeinschaft. Daraus ergeben sich unterschiedliche Rechte für die Gestaltung und Nutzung der Immobilie. Eigentumswohnanlagen verfügen über einen Verwalter und dieser lädt regelmäßig zur Eigentümerversammlung. Dort beschließen die Eigentümer über notwendige Maßnahmen rund ums Haus, beispielsweise über Instandhaltungsprojekte. Sehen Sie vor dem Kauf unbedingt die Protokolle der letzten Versammlungen ein. So erkennen Sie auch, wie es um den Hausfrieden bestellt ist und ob größere Streitigkeiten in der Luft liegen.
Wer vor dem Erwerb eines Eigenheims steht, kann sich in allen Fragen gerne vertrauensvoll an einen ERA-Immobilienmakler wenden. Dieser berät kompetent und prüft auch, welche Unterlagen im Einzelfall noch wichtig sind, beispielsweise ein Baulastenverzeichnis oder die Bauakte.
Text: ERA Deutschland GmbH