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Denkmalgeschütze Immobilien: Der Charme des Besonderen

Ob Bauhausvilla, Jungendstilanwesen oder Fachwerkhaus: Historische Gebäude verfügen immer über einen ganz besonderen Charme. Sie haben ihren eigenen Stil, ihre unverwechselbare Atmosphäre, erzählen immer eine individuelle Geschichte.

Besondere Vorschriften beachten

Wer ein denkmalgeschütztes Anwesen erwirbt, hat Gespür für das Außergewöhnliche. Gleichzeitig muss er besondere Vorschriften beachten. Wenn die Immobilie nämlich nach dem Denkmalschutzgesetz als Baudenkmal eingestuft ist, muss der Eigentümer sie nach gewissen Regeln behandeln. Denn an ihrer Erhaltung und Nutzung besteht ein öffentliches Interesse. Zum Beispiel dann, wenn ein Gebäude bedeutend für die Geschichte der Stadt ist oder wenn für die Instandhaltung städtebauliche, wissenschaftliche oder künstlerische Gründe vorliegen. Das Baujahr spielt erst einmal keine Rolle.

Die Denkmalschutzbehörde einbinden

Eine denkmalgeschützte Immobilie dauerhaft zu erhalten hat seinen Preis. Deshalb ist es gut zu wissen, dass bei der Investition in ein derartiges Domizils Fördermittel und Steuerentlastungen genutzt werden können. Das ist auch gut so, denn die Modernisierung und Sanierung eines Baudenkmals gestaltet sich oft aufwendig und ist mit Kosten verbunden. Es müssen Auflagen beachtet und Genehmigungen eingeholt werden. Beispielsweise für das Streichen der Außenwände. Auch eine Dämmung ist nicht ohne Weiteres möglich, wenn die historische Gebäude­fassade erhalten bleiben soll. Eine Bewilligung braucht man für die Befestigung von Satelliten- oder Solaranlagen, für die Veränderungen der tragenden Konstruktion durch Wanddurchbrüche oder den Ausbau der Terrasse. Eigentümer sollten sich vor geplanten Maßnahmen also immer mit den örtlichen Denkmalschutzbehörden in Verbindung setzen.

Abschreibung und Förderung

Gut zu wissen mit Blick auf die Finanzen: Bei nicht selbstgenutzten Immobilien kann der Eigentümer Sanierungsarbeiten über zwölf Jahre verteilt abschreiben, bei Selbstnutzung beträgt die Dauer zehn Jahre. Die Voraussetzung ist immer, dass alle Maßnahmen schon vorab von der zuständigen Denkmalschutzbehörde genehmigt wurden. Seit einigen Jahren fördert auch die KfW-Bankengruppe die Sanierung denkmalgeschützter Immobilien. Im Rahmen eines Umbaus zum KfW-Effizienzhaus gelten dabei vereinfachte Bedingungen. Damit wird Rücksicht auf die besondere Komplexität der Maßnahme genommen. Sowohl die energetische Komplettsanierung auf den KfW-Effizienzhaus-Standard als auch Einzelprojekte wie der Austausch von Fenstern werden unterstützt.

Kapitalanlage

Baudenkmäler können auch eine gute Kapitalanlage sein. In gefragten Wohnlagen sind solche Immobilien besonders begehrt und die Kosten für die Sanierung oder Instandhaltung lassen sich oft durch vergleichsweise höhere Mieteinnahmen kompensieren.

Die Immobilienexperten bei ERA Deutschland sind bestens damit vertraut, was beim Kauf oder Verkauf einer denkmalgeschützten Immobilie beachtet werden muss. Eigentümern und Suchkunden mit einer Leidenschaft für solche Objekte bieten sie eine eingehende individuelle Beratung an. Gerne schätzen sie auch den aktuellen Marktpreis ein. Viel Erfahrung ist dafür nötig, denn eine solche Immobilie ist immer ein Unikat, dem man mit standardisierten Methoden nicht gerecht wird.

Text: ERA Deutschland GmbH