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Berliner Mietendeckel: Streit geht mit neuer Verfassungsklage in die nächste Runde

Der Berliner Mietendeckel stößt weiterhin auf massive Kritik. Nun wurde eine neue Verfassungsklage gegen die Pläne der Berliner Regierung eingereicht. Das Berliner Verfassungsgericht soll sich nun anschließend mit dem Mietendeckel auseinandersetzen. Die aktuelle Verfassungsklage stammt von den CDU- und FDP-Fraktionen aus dem Berliner Abgeordnetenhaus. Damit folgen sie der Vorgehensweise einiger Bundestagsabgeordneter von CDU und FDP.

Bislang hat weder das Bundesverfassungsgericht noch das des Landes Berlin eine finale Entscheidung getroffen.

Mietendeckel vor einem Jahr verabschiedet

Schon am 18. Juni 2019 fiel vonseiten der Berliner Landesregierung die Entscheidung für den Mietendeckel. Seither nimmt der Druck auf das “Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin” kontinuierlich zu. Viele sehen in dem Mietendeckel vor allem eine Form der sozialistischen Staatswirtschaft. Viele Mieter in Berlin haben dagegen auf ein solches Gesetz gewartet.

Der Mietendeckel sieht vor, dass die Mieten des Landes Berlin für den Zeitraum von zunächst fünf Jahren eingefroren werden. Dies gilt für Mieten, die für Bestandswohnungen erhoben werden. Betroffen davon sind beinahe 1,5 Millionen Wohnungsangebote. Die Berliner Landesregierung legte den 18. Juni 2019 zudem als Stichtag fest, um weitere Mieterhöhungen zu vermeiden.

Offiziell trat das Gesetz schließlich am 23. Februar 2020 in Kraft. Nach gut einem Jahr lässt sich ein erstes Fazit zu den Auswirkungen des Mietendeckels ziehen. Demnach sind die Berliner Angebotsmieten laut aktuellen Auswertungen innerhalb eines Jahres bereits um insgesamt 8 Prozent zurückgegangen. Schlug die Miete je Quadratmeter noch vor einem Jahr mit gut 11 Euro zu Buche, liegt sie aktuell noch im Schnitt bei 10,10 Euro.

Dabei hat der Mietendeckel aktuell Einfluss auf fast alle Bezirke, denn es gehen sogar in den besonders hochpreisigen Gegenden die Mieten zurück. Die Tendenz ist derzeit in 19 von insgesamt 23 Bezirken deutlich erkennbar.

Unterschiede zwischen den Bezirken gibt es bei der Höhe des Rückgangs. Während in Friedrichshain bislang ein Rückgang von fünf Prozent erreicht wurde, sanken die Mieten in Schöneberg um 16 Prozent. In Mitte wurde mit dem Mietendeckel immerhin eine Reduzierung von gut 11 Prozent erreicht.

Fraktion sieht massiven Eingriff in die Grundrechte

An der nun gegen den Mietendeckel eingereichten Verfassungsklage beteiligt sich auch Sebastian Czaja, Fraktionschef der FDP. Czaja erklärte bei Bekanntgabe der Klage, dass der Senat des Landes einen von Ideologie geprägten Weg eingeschlagen hat. Kritik kommt ebenso von CDU-Politiker Burkard Dregger. Er erklärte, dass es mit Blick auf den Mietendeckel eben nicht nur rechtliche Bedenken gebe, sondern dass viele Vermieter der Landeshauptstadt damit auch vor spürbaren finanziellen Problemen stehen. So könnte ihnen durch die Einführung des Mietendeckels ein wichtiger Teil der eigenen Altersvorsorge wegbrechen.

Der nun von den Fraktionen eingereichten Verfassungsklage gibt Foroud Shirvani, Rechtsexperte, Recht. Wie er betonte, sind die verfassungsrechtlichen Zweifel an dem von dem Berliner Senat eingeführten Gesetz weiter unumstritten präsent. Dabei beziehen sich diese schon längst nicht mehr nur auf die inhaltlichen Punkte, sondern auch auf formelle Aspekte, die auf deutliche Kritik stoßen.

Leichte Mietsteigerungen erst wieder ab 2022 möglich

Für Berliner Mieten bedeutet der Mietendeckel deutliche Einschränkungen. Die von dem Gesetz betroffenen Wohnungen müssen bis 2022 mit ihrer Miete auf dem Stand von Juni 2019 verweilen. Erst ab 2022 lässt das Gesetz erste Steigerungen zu, wobei auch diese wirklich überschaubar bleiben und gerade einmal 1,3 Prozent jährlich umfassen.

Derzeit sind von dem Mietendeckel nur wenige Wohnungsangebote des Landes ausgeschlossen. Nicht betroffen sind nach der Entscheidung der Berliner Landesregierung demnach Neubauten, die ab 2014 entstanden sind sowie der sogenannte Sozialbau. Bislang beziehen sich die Einschränkungen beim Mietendeckel auf Neuvermietungen, die demnach die geltenden Obergrenzen nicht überschreiten dürfen. Ab Ende November soll der Mietendeckel dann noch einen Schritt weitergehen. Die Berliner Landesregierung hat beschlossen, dass ab Ende des Jahres auch eine Reduzierung von Bestandsmieten möglich sein wird.

Mietendeckel bremst Sanierungsbereitschaft deutlich aus

In Berlin hat der Mietendeckel aktuell nicht nur Einfluss auf die Mieten selbst, sondern auch auf die Pläne zu Sanierungen und Modernisierungen, die dadurch deutlich ausgebremst werden. Da die Vermieter aufgrund des Gesetzes mit deutlichen finanziellen Einbußen rechnen, legen viele geplante Sanierungen und Modernisierungen erst einmal auf Eis. Insgesamt 78 Prozent erklärten in einer aktuellen Umfrage, dass sie darauf zunächst verzichten möchten.

Bei der Umfrage wurden vor allem Privatpersonen berücksichtigt, die in Berlin Wohnungen zur Miete anbieten. Weiterhin wurden 16 Kapitalgesellschaften sowie insgesamt drei Wohnungsunternehmen kommunaler Struktur bedacht.

Maximale Mietpreise genau festgelegt

Viele Vermieter gehen davon aus, dass sie ab November eine Senkung der Mieten durchführen müssen. Das Gesetz hält zudem ein Baualterstabelle bereit, die genau festlegt, welche Mieten von den Vermietern erhoben werden dürfen. Die Miethöhe richtet sich dabei nach Ausstattung und Lage, bezieht aber auch den Modernisierungsstand ein. Die sich für die Mieten ergebenden Obergrenzen gehen für die Vermieter mit einem spürbaren Rückgang bei den Einnahmen einher. Dieser soll sich zwischen 10 und 20 Prozent bewegen.

Insbesondere die ab November mögliche Absenkung der Miete trifft viele Vermieter weiterhin har. Gerade einmal 16 Prozent gehen davon aus, dass sie von dieser Regelung nicht betroffen sind. Bei anderen muss dagegen eine massive Reduzierung der Miete erfolgen. So rechnen 10 Prozent der Mieter sogar mit einem Rückgang von bis zu 50 Prozent. Etwa 61 Prozent der Vermieter gehen derweil von einem Rückgang von 10 bis 20 Prozent und damit eben auch von deutlich geringeren Einbußen aus.

13 Prozent der in einer aktuellen Umfrage berücksichtigten Vermieter erwarten zudem, dass sie aufgrund des Mietdeckels mit ihrem Angebot in die Verlustzone rutschen. Kritik für den Mietendeckel gibt es aber auch weiterhin in erster Linie von den Vermietern, die infolgedessen mit finanziellen Einbußen zu kämpfen haben. Auf der anderen Seite stehen die Mieter, die mehrheitlich positiv auf den Mietendeckel reagieren.

Auf positive Resonanz stößt vor allem ein Aspekt. Durch den Mietendeckel spielen nämlich auch dann Mieterhöhungen keine Rolle, wenn sich die Vermieter für eine Modernisierung des Objekts entschieden haben. Zwar hat dies zur Folge, dass sich viele Vermieter in diesen Tagen bewusst gegen solche Vorhaben entscheiden, doch vielen Mietern scheint die Kostensicherheit wichtiger zu sein.

Schwer haben es in diesen Tagen Wohnungssuchende in Berlin. Sie müssen nämlich stets zwei Mieten im Blick behalten. So haben Vermieter schon Mieten festgelegt, die dann gelten, wenn das Gesetz als verfassungswidrig eingestuft wird.

Text: Diginauten GmbH / ERA Deutschland GmbH
Bild: stock.adobe.com / Stephan Laude