Ab 2023: Auch Vermieter zahlen für CO2

Auf viele Hauseigentümer, die ihre Wohnimmobilie vermieten, kommen 2023 zusätzliche Ausgaben zu. Denn ab sofort müssen sie per Gesetz einen Teil der CO2-Kosten übernehmen, abhängig vom Ausstoß an Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohnfläche des Hauses oder der Wohnung. Bisher war die Lage bei Wohngebäuden so, dass stets allein die Mieter diese Abgaben zu tragen hatten.

Stufenmodell

Ab sofort gilt ein Stufenmodell: Je nach dem energetischen Zustand der Immobilie ist der Anteil, den der Vermieter zu übernehmen hat, unterschiedlich hoch. Ist das Haus bereits umgerüstet oder neu erbaut nach den Standards eines KfW-Effizienzhauses 55 oder sogar besser, nämlich nach den Vorgaben eines KfW-Effizienzhauses 40, dann ändert sich nichts. Das heißt, es ist weiterhin allein der Mieter, der die Steuer begleicht. In Gebäuden der schlechtesten Effizienzklasse allerding müssen Vermieter nun sogar 95 Prozent der CO2-Abgabe zahlen. Damit möchte der Gesetzgeber einen Anreiz für Eigentümer solcher Gebäude schaffen, endlich nötige Investitionen zur Energieeinsparung vorzunehmen.

KfW-Standards maßgeblich

Zur Erläuterung: Ein Effizienzhaus nach dem KfW-55-Standard benötigt nur 55 Prozent der Primärenergie, die ein Neubau nach den Regeln des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) braucht. Entsprechend weniger verbraucht sogar ein Gebäude nach dem strengen KfW-40-Standard. Dort gilt auch die Kombination mit einem weiteren Maßnahmenpaket, das vor allem die Installation einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher und einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung umfasst. Maßnahmen des Eigentümers zur Erreichung solcher Standards werden von der KfW nach diversen Richtlinien gefördert.

Heizkostenabrechnung liefert Details

Die CO2-Steuer ist regelmäßig in der Jahresrechnung des Energieversorgers an den Eigentümer aufgeführt. Für Anfang 2024 gilt: Mit Eingang der Heizkostenabrechnung 2023 muss der Vermieter jetzt den CO2-Ausstoß des betroffenen Gebäudes beziehungsweise der einzelnen Mietwohnung ermitteln. Dazu braucht er eine Angabe zu den Brennstoff-Emissionen des gelieferten Brennstoffes, die CO2-Kosten nach dem Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG), den Emissionsfaktor des Brennstoffs und den Energiegehalt der Brennstoffmenge. Die Ermittlung dieser Werte sollte relativ einfach sein, denn die entsprechenden Angaben muss der Brennstofflieferant zur Verfügung stellen. So kann der Eigentümer ersehen, welchen Anteil der Steuer er letztlich zu tragen hat.

Keine CO2-Steuer bei Bio-Gas

Die neue Regelung betrifft sowohl Gas-, Öl- und Holzheizungen als auch Fernwärme und damit alle Heizarten, die einen CO2-Ausstoß verursachen. Immobilien, die auf Bio-Gas umgestellt sind, bleiben verschont, denn Bio-Gas ist CO2-neutral: Es wurde ausschließlich aus Pflanzen hergestellt und emittiert genau so viel CO2, wie die zur Herstellung genutzten Pflanzen vorher aufgenommen haben.

Höhe der zusätzlichen Kosten eher moderat

Der Mieterbund hat kürzlich Berechnungen angestellt zu der Frage, wie hoch denn wohl die zusätzliche Belastung durch die neue Regelung sein werde. Für eine durchschnittliche Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ermittelte er bei einer Gasheizung rund 67 Euro Mehrkosten pro Jahr und bei einer Ölheizung rund 98 Euro. Eine bei allem doch überschaubare Summe.

Unsere ERA-Immobilienexperten vor Ort beraten gerne in allen Fragen rund um die gültigen Energiestandards sowie Fördermöglichkeiten. Auf Wunsch empfehlen sie Immobilieneigentümern auch einen kompetenten zertifizierten Energieberater.

Text: ERA Deutschland GmbH