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Die ersten ERA Immobilienspezialisten haben ihre Fortbildungen absolviert

Am 01.08.2018 trat die Fortbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter in Kraft. Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler sieht vor, das die beiden Berufsgruppen fortan eine 20-stündige Weiterbildung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren absolvieren müssen. Die ersten ERA Immobilienspezialisten, unter anderem das Büro ERA Küssner Immobilien in Hannover, sind dieser Anforderung des Gesetzgebers bereits gefolgt und haben die 20-stündige Fortbildung mit Erfolg absolviert.

Neue Informationspflichten für Verwalter und Makler

Die neue Makler- und Bauträgerverordnung sieht zudem neue Informationspflichten vor: Verwalter und Makler sind verpflichtet, ihren Auftraggebern auf Anfrage in Textform Informationen über ihre beruflichen Qualifikationen und die in den letzten drei Jahren absolvierten Weiterbildungen zukommen zu lassen. Prüfen Sie Ihren Makler also in Zukunft vor Auftragserteilung erst.

Qualtität am Siegel erkennen

Damit Sie den qualifizierten ERA Immobilienspezialisten erkennen, achten Sie bitte zukünftig auf das Siegel der PROFI-MAKLER-AKADEMIE. ERA Makler die dieses Siegel führen, sind ihrer Fortbildungspflicht bereits nachgekommen und garantieren höchste Beratungsqualität. (ms)

Quelle: ERA Immobilien Deutschland