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Baukindergeld: Auf den richtigen Einsatz kommt es an

Das Baukindergeld ist seit dem 18.09.2018 beantragbar. Zum Start brach denn auch gleich der Server zur Online-Beantragung zusammen. Das zeigt, dass das Interesse an dieser staatlichen Fördermaßnahme groß ist. Zukünftige Immobilienbesitzer sollten den Zuschuss aber überlegt einsetzen.

Seit dem 18.09.2018 können Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren das neue Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Rückwirkend zum 01.01.2018 erhalten Bauherren seither für den Kauf oder Bau einer Immobilie zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro Unterstützung pro Kind. Voraussetzung: Das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen darf mit einem Kind 90.000 Euro nicht überschreiten. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Betrag zudem um 15.000 Euro.

So holen Sie mehr aus dem Baukindergeld

Zukünftige Immobilienbesitzer sollten den Zuschuss indes überlegt einsetzen: Wer nicht zwingend auf die Bezuschussung angewiesen ist, sollte das Baukindergeld als Sicherheitsrücklage für weitere Ausgaben nutzen – denn die kommen bestimmt. Ebenfalls sinnvoll kann es sein, das Baukindergeld für Sondertilgungen einzusetzen. Experten empfehlen deshalb: Die Beträge über fünf Jahre zunächst als Puffer anzusparen und anschließend für eine Sondertilgung des Darlehens zu nutzen. Wer sich für diese Variante entscheidet, sollte auf die genauen Darlehenskonditionen achten. Einige Banken erheben höhere Zinsen bei Sondertilgungen. Daher raten Experten zu einem Vertrag, der auch Sonderzahlungen ohne Zusatzkosten zulässt. (sw)

Quelle: ImmoCompact Das Fachmagazin für die Immobilienwirtschaft So holen Sie mehr aus dem Baukindergeld