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Bieterverfahren: So erfolgt der Immobilienverkauf zum Höchstpreis

Neben dem klassischen Immobilienverkauf hat sich in den letzten Jahren mit dem Bieterverfahren eine zweite Verkaufsform etabliert, die von immer mehr Immobilienbesitzern in Anspruch genommen wird. Neben einem schnellen Verkauf erhoffen sich die Besitzer zudem einen attraktiven Erlös.

Ähnlichkeiten mit einer Auktion

Das Bieterverfahren weist erhebliche Ähnlichkeiten mit einer Auktion auf. Wie bei einer Versteigerung wird die Immobilie auch hier zum Höchstpreis verkauft. Im Gegensatz zu einer Auktion wird bei dem Bieterverfahren aber darauf verzichtet, im Vorfeld einen Mindestpreis festzulegen. Dadurch geht das Bieterverfahren natürlich mit einem erheblichen finanziellen Spielraum einher.

Ist die damit verbundene Unsicherheit zu hoch, besteht durchaus die Option, einen Einstiegspreis zu definieren. Dieser muss dann aber auch im Exposé der Immobilie genannt werden. Das Bieterverfahren bringt gegenüber dem klassischen Immobilienkauf einen entscheidenden Vorteil mit: Es generiert häufig eine deutlich größere Zahl von Interessenten. Darüber hinaus befinden sich diese in einer unmittelbaren Wettbewerbssituation, die wiederum dazu beiträgt, dass sich ein deutlich größeres Potenzial für einen höheren Verkaufspreis ergibt als beim klassischen Verkauf.

Preisdefinition auf dem Markt

Die Besonderheiten des Bieterverfahrens liegt also vor allem in der Preisgestaltung. Der endgültige Preis wird hier immer über den Markt bzw. die Interessenten definiert. Umso mehr Interessenten es gibt, desto höher sind die Chancen, dass der Preis deutlich steigt. In den letzten Jahren ist das Bieterverfahren auch auf dem deutschen Immobilienmarkt immer präsenter geworden.

Ursprünglich war das anders. Damals galt das Verfahren als letzte Rettung für Immobilien, die sich auf dem Markt nicht mehr verkaufen ließen. Während Immobilien in anderen Ländern vorwiegend im Bieterverfahren verkauft werden, nimmt dieses in Deutschland bislang noch den geringeren Anteil ein. Diese Entwicklung dürfte sich aber in den kommenden Jahren noch einmal deutlich verschieben.

Ablauf des Bieterverfahrens vom Exposé bis zum Verkauf

Der grundlegende Ablauf des Bieterverfahrens ist immer der Gleiche, auch wenn es sich um andere Immobilientypen handelt. So wird zunächst ein Exposé zu dem Objekt erstellt. Bereits hier sollten Immobilienbesitzer auf einen Makler setzen, der die professionelle Erstellung übernimmt. Anschließend beginnt die Vermarktung der Immobilie auf verschiedenen Kanälen. Neben den Immobilienplattformen im Internet gelten hier auch Zeitungsanzeigen und Aushänge in dem Maklerbüro als probates Mittel.

Bereits im Exposé und in den Anzeigen wird darauf hingewiesen, dass der Verkauf im Bieterverfahren erfolgt. Gleichzeitig arrangieren die Makler einen Besichtigungstermin. In der Regel nehmen an diesem sämtliche Interessenten teil. Diese Sammelbesichtigungen sind für den erfolgreichen Verlauf des Bieterverfahrens wichtig, denn so können sich Interessenten schon vorab ein Bild von den anderen Bietern machen. Der Preisdruck nimmt zu.

Kann ein potenzieller Bieter den Termin der Sammelbesichtigung nicht wahrnehmen, ist es natürlich auch möglich Einzelbesichtigungen zu vereinbaren. In beiden Fällen haben die Interessenten die Möglichkeit Fragen zu stellen und weitere wichtige Unterlagen einzusehen. Für den Besitzer der Immobilie ist diese Vorgehensweise sehr attraktiv, denn er muss nicht immer wieder Freiraum für verschiedene Besichtigungen schaffen. Die Interessenten haben nun die Möglichkeit, ein Gebot abzugeben. In der Regel ist die Abgabe innerhalb einer Frist von mehreren Tagen möglich, sodass sich die potenziellen Käufer in Ruhe beratschlagen können.

Verkauf nach Gebot

Beim Bieterverfahren erfolgt der Verkauf natürlich immer nach Gebot. Die Gebote der Interessenten werden zunächst von dem Makler gesammelt. Er wertet diese aus und setzt sich dann mit dem Interessenten in Verbindung, der das höchste Gebot abgegeben hat. Zuletzt kann natürlich auch der Besitzer der Immobilie noch einmal einen Blick auf die verschiedenen Gebote werfen. Grundsätzlich gilt es zu bedenken, dass diese Gebote nicht verbindlich sind. Auch wenn sie abgegeben wurden, können die Bieter dann noch einmal abweichen oder dieses Angebot zurückziehen.

Abwicklung auf verschiedenen Wegen

Die Abwicklung des Bieterverfahrens erfolgt beim Immobilienkauf auf verschiedene Art und Weise. Entscheidend ist immer, für welchen Weg sich die beteiligten Seiten entschieden haben. So kann der abschließende Verkauf offline vorgenommen werden. Es ist aber auch möglich, die nötigen Schritte per E-Mail-Korrespondenz oder auch im Online-Verfahren abzuwickeln. Das Offline-Verfahren ist so aufgebaut, dass bereits die Gebote auf unterschiedliche Art und Weise abgegeben werden können. So können diese persönlich beim Makler definiert oder aber beispielsweise auch per Post oder Fax eingereicht werden. In diesem Fall müssen allerdings auch die Fristen ausreichend lang gewählt werden. Teilweise kann sich beim Offline-Bieterverfahren die Frist über mehrere Wochen erstrecken.

Auch wenn das Bieterverfahren online erfolgt, muss es einen Stichtag geben. Hier müssen sich Makler und Objektbesitzer austauschen, sodass das Verfahren nicht unnötig in die Länge gezogen wird. Die Gebote werden hier meistens per E-Mail eingereicht. Wichtig ist zu bedenken, dass die Gebote in den meisten Fällen nur einmal eingereicht und dann eben auch berücksichtigt werden.

Wenn mehrere Bieter das gleiche Höchstgebot eingereicht haben, wird es eine zweite Bieterrunde geben. Der Makler wird sich hierfür noch einmal mit den Interessenten auseinandersetzen. Sie erfahren dann, welches der Gebote das Höchste ist, und können bei Interesse ein zweites abgeben. Grundsätzlich ist es möglich, diese Gebotsrunden im Bieterverfahren immer wieder zu wiederholen.

Onlineverfahren gilt als komfortabelste Lösung

Das Online-Bieterverfahren hat sich in den letzten Jahren zum komfortabelsten Weg entwickelt und wird deswegen heute auch vorwiegend durchgeführt. Die Interessenten einer Immobilie erhalten hier Zugang zu dem Objekt über eine spezielle Internetplattform. Nachdem Sie sich mit den Zugangsdaten eingeloggt haben, können Sie ein Gebot für die Immobilie abgeben. Der Vorteil besteht darin, dass auch die anderen Bieter das Verfahren permanent im Blick behalten können. Sie sehen also immer, welches das höchste Gebot ist. Dadurch gilt das Online-Bieterverfahren als besonders transparent.

Ein weiterer Vorteil dieser Vorgehensweise ist die schnelle Umsetzung. So sind die Immobilien rasch angelegt und das Bieterverfahren kann innerhalb kurzer Zeit begonnen werden. Grundsätzlich ist eine Anwendung des Bieterverfahrens bei allen Immobilien möglich. Es kommt also sowohl beim Hausverkauf als auch beim Grundstücksverkauf infrage. Es ist aber auch eine hervorragende Möglichkeit, um eine Immobilie zu einem attraktiven Preis anzubieten.

Grundsätzlich sollte immer dann über ein Bieterverfahren nachgedacht werden, wenn es von Anfang an als schwierig gilt, eine Immobilie zu verkaufen. Dies kann beispielsweise aufgrund des Standortes oder Zustandes möglich sein. Allerdings ist natürlich auch das Bieterverfahren nicht frei von möglichen Risiken. Es kann immer wieder passieren, dass ein Anbieter zum Schluss sein Angebot zurücknimmt und das Verfahren von Neuem beginnen muss. Auch hier ist also eine gewisse Geduld gefragt.

Text: Diginauten GmbH / ERA Deutschland GmbH
Bild: stock.adobe.com / Africa Studio