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28.10.2018 ist Tag des Einbruchschutzes: Eine Checkliste für die Hausratversicherung

Zusammen mit Kooperationspartnern aus der Versicherungswirtschaft, den Industrieverbänden und Errichterfirmen hat die Polizei im Herbst 2012 die bundesweite Öffentlichkeitskampagne K-EINBRUCH gestartet. Ziel ist, die Bevölkerung für eine eigenverantwortliche Einbruchsvorsorge zu sensibilisieren, um damit letztlich einen Rückgang der Einbruchskriminalität zu bewirken. Pünktlich zum diesjährigen Termin hat unter anderem die Ammerländer Versicherung einige Tipps zum Einbruchschutz zusammengetragen. Zudem gibt der Versicherer Ratschläge, wie man sich im Fall der Fälle verhalten sollte.

Der Schmuck zum Hochzeitstag, die antike Armbanduhr als Erinnerung an den Großvater oder das Tablet als digitales Tor zur Welt: Unser Zuhause ist nicht nur ein Ort des Rückzugs. Es ist auch der Platz, an dem uns unsere liebsten Dinge umgeben. Am 28.10.2018 geht es wieder einmal um ihren Schutz: Mit dem „Tag des Einbruchschutzes“ klärt die Polizei darüber auf, wie sich Haus oder Wohnung sichern lassen. Darüber hinaus schützt die Hausratversicherung das eigene Hab und Gut, auch bei Einbruchdiebstahl. Ein vorsorglicher Blick auf die Police rundet die Schutzmaßnahmen ab. Die Checkliste für den Hausratschutz:

Einbruchschutz für alle Fälle? Police prüfen.

Je nach Versicherer unterscheidet sich der Schutz bei Einbruchdiebstahl in den Details. Wichtig ist, dass er zu den eigenen Lebensumständen passt. Ein Beispiel: Die Polizei empfiehlt, Dinge wie Bargeld, Schmuck oder Wertpapiere in einem Safe oder gleich im Bankschließfach unterzubringen. Die Realität sieht oft anders aus. Viele verwahren ihre Wertsachen im Haus oder der Wohnung, häufig unverschlossen. Nicht jede Hausratversicherung deckt das ab. Es lohnt sich, die Versicherungsbedingungen der Police zu prüfen und den Schutz gegebenenfalls nachzubessern. Derartige Anhaltspunkte helfen beim Abschluss einer neuen Police auch, die passende Hausratversicherung herauszufiltern. Andere wichtige Punkte können zum Beispiel die Bedingungen für Einbruchdiebstahl aus dem Auto enthalten.

Hoch genug? Versicherungssummen abstimmen.

Die Versicherungssumme bestimmt, welcher Betrag dem Versicherten höchstens für die Wiederbeschaffung von gleichwertigen Sachen ersetzt wird. Dabei wird der Neupreis angesetzt. Die festgelegte Summe muss also dem Neuwert des Inventars entsprechen. Die Deckungssumme für den gesamten Hausrat richtet sich nach der Wohnungsgröße. Darüber hinaus gibt es gesonderte Summen für Gruppen von Gegenständen, zum Beispiel für Wertsachen. Sie sind in den Versicherungsbedingungen vermerkt. Die erforderliche Höhe lässt sich einfach schätzen, indem man das Inventar und seinen ungefähren Wert auflistet. Wichtig ist, dass regelmäßig geprüft wird, ob die Versicherungssummen noch passen.

Gut vorbereitet? Bestandsliste und Nachweise.

Die Bestandsliste hilft nicht nur, passende Versicherungssummen festzulegen. Sie ist auch Basis für die Erstattung, sollte es zu einem Einbruchdiebstahl kommen. Vorlagen für Tabellen sind beispielsweise im Internet zu finden. Darin lässt sich der gesamte Hausrat nach Zimmer und Wert aufführen. Sinnvoll sind auch Fotos und Scans von Kaufbelegen. Im Fall der Fälle brauchen der Makler beziehungsweise der Versicherer diese Informationen, um helfen zu können. Sowohl die Liste als auch die digitalen Belege sollten laufend aktualisiert werden. Außerdem sollten sie so verwahrt sein, dass sie auch nach einem Einbruch verfügbar sind. Es reicht nicht, die Nachweise nur lokal auf einem Notebook zu speichern. Wird das Gerät bei einem Einbruch gestohlen, sind auch die Daten weg. Eine Lösung kann eine gesicherte Cloud sein.

Verhaltenstipps

Das ist zu tun, damit der Versicherer im Fall der Fälle Hilfe leisten kann:

  1. Den Einbruch zügig bei der Polizei melden, egal wie schnell dieser auffällt.
  2. Wichtig: Nicht aufräumen. Zunächst muss die Polizei den Einbruch dokumentieren und Spuren sichern. Die Angaben aus dem Polizeibericht sind später auch für den Versicherer wichtig.
  3. Den Schaden zeitnah dem Versicherer melden. Das geht direkt über die Schadenhotline des Versicherers oder über den eigenen Makler.
  4. Die Schäden/das gestohlene Gut auflisten, falls möglich Fotos vor Ort machen. Dafür reicht auch das Handy.
  5. Schadenanzeige einreichen: Zusätzlich zur telefonischen Benachrichtigung muss an den Versicherer eine sogenannte „Schadenanzeige“ gesendet werden. Die Dokumente gibt es in der Regel auf den Webseiten der Versicherer zum download. Die Schadenliste und die Bestandsliste sowie die Belege sollten gleich mit eingereicht werden. Das gilt zeitnah auch für den Polizeibericht.

 

 

Quelle: ImmoCompact - Das Fachmagazin für die Immobilienwirtschaft, 28. Oktober 2018, Michael Herrmann, Winterzeit ist Einbruchszeit: Checkliste für die Hausratversicherung