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Aus dem ERA NetzwerkIn dieser Legislaturperiode kein Bestellerprinzip mehr
Die Entscheidung steht fest. Das bekannte Bestellerprinzip, bei dem allein ein Verkäufer eines Objektes die Kosten für den Makler trägt, wird es, zumindest in der aktuellen Legislaturperiode, nicht geben. Die Grünen schlugen in der Vergangenheit ebenfalls eine Deckelung vor, die sich auf die Provision der Makler beziehen sollte – auch diese wird es nicht geben.
Gesetzliches Leitbild zum Thema Teilung der Provision
Der Koalitionsausschuss hat kürzlich das Wohnpaket geschnürt. In diesem Paket wurde vereinbart, inwiefern die Provision für den Makler geteilt wird. Das bedeutet, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer des Objektes gleichermaßen Auftraggeber sind. Die sogenannte Doppeltätigkeit bleibt damit erhalten.
Der Sinn hinter dieser neuen Regelung: Jene Person, die den Makler zuerst beauftragt hat, muss dennoch so viel Provision zahlen, wie auch die andere Partei. Es wird allerdings auch möglich sein, dass der Interessent für einen Kauf den Suchauftrag erstellt und damit auch den Makler komplett übernimmt. Wer als Makler bislang die Innenprovision genutzt hat, ist auch weiterhin in der Lage dazu. Die neue Regelung bezieht sich nicht auf Gewerbeimmobilien, sondern rein auf Wohnimmobilien (Wohnungen oder Einfamilienhäuser), die selbst genutzt werden.
Voraussichtlich vor 2020 kein Gesetz
Nachdem sich die Große Koalition für die Teilung der Provision ausgesprochen hat, wird nun ein Entwurf für ein Gesetz vorbereitet. Dieser Entwurf muss allerdings das parlamentarische Verfahren durchlaufen, was bedeutet, dass sich die Sache bis 2020 hinziehen könnte. Es kann davon ausgegangen werden, dass die neue Regelung frühestmöglich Mitte 2020 in Kraft treten kann, sofern die Große Koalition hält.
Über die ERA Deutschland GmbH
Die ERA - Electronic Realty Associates - wurde 1972 in den USA mit der Idee gegründet, lokale Marktkompetenz mit modernen Verkaufstechniken zu verbinden, um die Ergebnisse zu liefern, die Käufer und Verkäufer heute für einen erfolgreichen Kauf und Verkauf ihrer Immobilie benötigen. Die ERA Deutschland GmbH mit Hauptsitz in Frankfurt am Main schließt als Franchisegeber mit leistungsfähigen und leistungsbereiten rechtlich selbstständigen Immobilienmaklern Partnerverträge ab. Der Fokus liegt in der Vermittlung von Wohnimmobilien.
Im Jahr 2019 verfügt ERA über ein Netzwerk von mehr als 2.300 Büros weltweit. Mit über 1.100 Büros und rund 8.000 Immobilienberatern in Europa wie in Albanien, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Kosovo, Luxemburg, Malta, Montenegro, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Tschechien, Türkei und Zypern, zählt die ERA zu einem der größten Maklerunternehmen in Europa.
Text: Diginauten GmbH / ERA Deutschland GmbH