Rechtsfragen beim Kauf
Wer sich zum Kauf einer Wohnimmobilie entschließt, sollte von Anfang an darauf achten, dass alle wichtigen Fragen vertraglich festgelegt werden. Dann kann man sich auf Schriftliches berufen, sollte an irgendeiner Ecke doch einmal etwas schief laufen. Was ist Ihnen besonders wichtig und sollte unbedingt geregelt sein? Machen Sie sich von Beginn an Stichpunkte, damit Sie bei Ihren Gesprächen keine Aspekte übersehen.
Bestandsimmobilie: Das Haus genau unter die Lupe nehmen
Eine Bestandsimmobilie sollte vor Vertragsunterzeichnung immer auf Herz und Nieren überprüft werden, gerne mithilfe eines fachkundigen Immobilienmaklers und bei Bedarf unter Hinzuziehung eines Bausachverständigen. Die Spezialisten wissen bestens, in welche Ecken man schauen sollte und wo sich üblicherweise neuralgische Punkte befinden. Gab es in den letzten Jahren Feuchtigkeit im Keller oder in den Wänden, Wasser- oder Stromschäden? Sind die Folgen effektiv beseitigt worden oder empfehlen sich weitere Untersuchungen? Der Experte sieht schnell, ob versteckte Mängel vorhanden sind, die der Laie nur schwer entdeckt. Ein Schaden, den Sie selbst nach dem Kauf noch beseitigen müssten, sollte auch beim Niveau des Kaufpreises berücksichtigt werden. Meist ist eine Preisminderung angesagt. Dies sollte Sie auf jeden Fall verhandeln – dabei hilft auch der Makler.
Zeitdruck vermeiden
Gibt der Verkäufer in allen oben genannten Aspekten Entwarnung, dann sollte seine Zusicherung unbedingt in den Notarvertrag aufgenommen werden. Wichtig: Lassen Sie sich bei allem nicht unter Druck setzen. Der richtige Zeitpunkt für die Unterzeichnung des Vertrages ist erst dann gekommen, wenn alle Fragen zum Zustand der Immobilie umfassend und für den potenziellen Käufer gut verständlich beantwortet sind.
Auch beim Neubau-Kauf aufgepasst
Wer auf einen modernen, nach zeitgemäßen Vorgaben errichteten Neubau mit all seinen Vorzügen schwört und beispielsweise eine Eigentumswohnung aus einem Bauprojekt erstehen möchte, sollte sich ebenfalls rückversichern. Was passiert, wenn sich die Fertigstellung verzögert? Haben Sie für diesen Fall ein zeitlich begrenztes Rücktrittsrecht vereinbart? Lassen Sie sich die Baubeschreibung aushändigen, dieses ist gesetzliche Pflicht und dort sind die maßgeblichen Eckpunkte festgehalten. Handeln Sie für Ihren Bauvertag so viele für Ihre Wohnung positive Details aus wie möglich, bis hin zu den Einzelheiten der Zusatzausstattung. Alles sollte schriftlich festgehalten werden.
Finanzierungsbedingungen nicht vergessen
Wer sein neues Eigenheim oder seine Wohnung mit einem Kredit teilfinanziert, sollte nach erfolgreichem Abschluss des Darlehensvertrages unbedingt darauf achten, dass die Vertragsbedingungen der Finanzierung auch im Notarvertrag festgehalten sind und übereinstimmen. Schauen Sie genau hin: Die Bank sollte keinerlei andere Anforderungen an die Zahlung des Kaufpreises stellen als im Notarvertrag formuliert!
Text: ERA Deutschland GmbH